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Dr. A.
Gerlach (Deutsche Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie,
Psychosomatik und Tiefenpsychologie): Über-, Unter- und Fehlversorgung
für den Bereich Psychotherapie;
Antwort der DGPT auf die Befragung durch den Sachverständigenrat
für die konzertierte Aktion im Gesundheitswesen
Die DGPT
ist das wissenschaftliche und berufspolitische Forum für alle Psychoanalytikerinnen
und Psychoanalytiker, die eine Weiterbildung an einem von der DGPT anerkannten
Institut abgeschlossen haben. Diese Institute haben zugleich durch die
Kassenärztliche Bundesvereinigung eine Anerkennung als Ausbildungsinstitute
für tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie
und bieten für Ärzte die Voraussetzungen zum Erwerb der Zusatztitel
"Psychotherapie" und "Psychoanalyse". In der DGPT
sind folgende Fachgesellschaften vertreten, die aus diesem Grunde nicht
separat die Anfrage des Sachverständigenrates beantworten:
Deutsche Gesellschaft für Analytische Psychologie e.V. (DGAP)
Deutsche Psychoanalytische Gesellschaft e.V. (DPG)
Deutsche Psychoanalytische Vereinigung e.V. (DPV)
Deutsche Gesellschaft für Individualpsychologie e.V. (DGIP)
Indikationsbereiche
unseres Fachgebiets
Hauptindikationsbereiche unseres Fachgebietes sind Psychoneurosen (z.B.
Angstneurosen, Phobien, neurotische Depressionen, Konversionsneurosen),
vegetativ-funktionelle und psychosomatische Störungen mit gesicherter
psychischer Ätiologie, Persönlichkeitsstörungen sowie seelische
Behinderungen, wenn psychodynamische Aspekte wesentlichen Anteil daran
haben (z.B. Abhängigkeiten von Alkohol, Drogen oder Medikamenten;
seelische Behinderungen aufgrund frühkindlicher emotionaler Mangelzustände;
seelische Behinderungen als Folge schwerer chronischer Krankheitsverläufe;
seelische Behinderungen aufgrund von extremen Traumatisierungen; seelische
Behinderungen als Folge psychotischer Erkrankungen). [1]
Wirksamkeit
psychoanalytisch begründeter Verfahren
In der Patientenversorgung in Deutschland kommen als Anwendungen der psychoanalytischen
Methode im ambulanten Bereich analytische und tiefenpsychologisch fundierte
Psychotherapie als Kurzzeittherapie wie als Langzeittherapie zum Einsatz.
Ihre Wirksamkeit ist in einer Fülle von Studien belegt. [2] Das gilt
nicht nur für Besserung und Heilung psychischer und psychosomatischer
Symptome, sondern auch für den Einfluß auf gesundheitsökonomische
Daten wie Häufigkeit der Inanspruchnahme von Haus- und Facharzt,
Krankschreibungen und stationären Behandlungen. [3]
Prävalenz
behandlungsbedürftiger Erkrankungen unseres Fachgebiets
Dilling u.a. [4] fanden bei einer Feldstudie zur Zeitpunktprävalenz
in einem ländlichen bayerischen Gebiet eine Häufigkeit von 40,9%
psychischer Störungen insgesamt, wobei nach Abzug leichterer Formen
18,6% behandlunsbedürftige Patienten blieben, davon 12,0% Neurosen
und Persönlichkeitsstörungen. [5] Weitere epidemiologische Daten
lassen sich der Mannheimer Verlaufsstudie von Schepank und Mitarbeitern
[6] entnehmen, die gezielt das Vorkommen psychoneurotischer und psychosomatischer
Syndrome untersuchten. Dabei hielten Experten in einer ersten Querschnittsuntersuchung
22,8 % der Stichprobe von 600 Probanden einer Großstadtbevölkerung
zwischen 25 und 45 Jahren für psychotherapeutisch behandlungsbedürftig.
In einer Nachuntersuchung [7] derselben Stichprobe (Kohortenstudie) zeigte
sich, daß die Befunde bei nur 11 % neuen Fällen und 11 % Nicht-mehr-Fällen
relativ stabil blieben. Schepank leitete daraus eine Bedarfsschätzung
ab, die für 10 % der Stichprobe eine Kurzzeittherapie für notwendig
hält, für 15 % eine intensive ambulante Psychotherapie sowie
für weitere 4 % eine stationäre psychotherapeutische Behandlung.
Für Deutschland fehlen allerdings bisher bundesweite Studien, die
eine noch verläßliche Abschätzung der Prävalenz der
beschriebenen Indikationsgebiete zulassen würden [8]. Weitere Daten
zur Prävalenz psychischer Störungen sowie der damit einhergehenden
Komorbidität können von einer Untersuchung des Max-Planck-Instituts
für Psychiatrie in München erwartet werden. [9] Als erstes Ergebnis
konnte 1999 festgehalten werden, daß in allen Altersgruppen zwischen
18 und 65 Jahren affektive (6,3 %), Angst- (9 %) und somatoforme Störungen
(7,5 %) weit verbreitet sind. [10]
Aus diesen
epidemiologischen Befunden allein läßt sich allerdings noch
nicht ein direkter Behandlungsbedarf eruieren. Es gibt Hinweise, daß
im Bereich der Psychotherapie komplexere Indikationsmodelle nötig
sind als sie üblicherweise in der Medizin verwendet werden: "Indikationsentscheidungen
in der Psychotherapie sind in der Regel das Resultat komplexer Aushandlungsprozesse,
bei denen Zielvereinbarungen, die Berücksichtigung vorhandener Ressourcen
und die "Passung" zwischen therapeutischem Angebot und den Vorstellungen
der Patient(inn)en besonders bedeutend sind." [11] Hier sind weitere
medizinsoziologische Untersuchungen, z.B. zum Krankheitsverhalten bei
psychischen Störungen, erforderlich
A) Ambulante
Versorgung
Die Frage der Prävalenz spielt auch in der Studie zur Ermittlung
des ambulanten psychotherapeutischen Versorgungsbedarfs eine Rolle, die
das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung im Auftrag
des Bundesministeriums für Gesundheit und der Kassenärztlichen
Bundesvereinigung durchführte. [12] Im Rahmen eines Forschungsprojektes
"Patientenorientierte Bedarfsermittlung und -planung in der ambulanten
psychotherapeutischen Versorgung" sollten neue Grundlagen für
die Methodik einer Bedarfsplanung ermittelt und diese am Beispiel des
Bedarfs für Psychotherapie dargestellt werden. Das Forschungsvorhaben
wurde vom 1. Januar 1996 bis 31. März 1999 durchgeführt, wobei
die für die Studie notwendigen Erhebungen in den KV-Bereichen Bayern
(flächendeckend), Köln, Koblenz und für Teilbereiche der
Untersuchungen zusätzlich in Freiburg und Mecklenburg-Vorpommern
durchgeführt wurden. Neben der Auswertung vorhandener epidemiologischer
Daten zu psychischen Erkrankungen und von bundes-weiten Angebots- und
Leistungsdaten wurden eigene Erhebungen durchgeführt, z. B. zur Ermittlung
des regionalen Angebotsspektrums eine Therapeutenbefragung über psycho-therapeutische
Praxistätigkeit sowie zu den Suchwegen von Patienten eine Befragung
von Allgemeinmedizinern und der dort in Behandlung befindlichen Patienten.
In den Unter-suchungsbezirken wurden weiterhin Koordinationsstellen eingerichtet,
deren Daten in Bezug auf die jeweilige regionale Nachfrage sowie die Vermittlungsmöglichkeiten
dieser Stellen ausgewertet wurden.
Zur Ermittlung von Ist-Soll-Diskrepanzen unterstreichen die Autoren dieser
Studie, daß bisher vorliegende Ergebnisse zur Symptomatik, Dynamik,
Verlauf und Remissionen psychischer Erkrankungen zeigen, daß die
Bestimmung einer Sollgröße auf Setzungen angewiesen sei. Unter
störungsspezifischen Aspekten ist von einer Vorkommenshäufigkeit
in der Bevölkerung von Schizophrenie mit ca. 1 % (+/- 0,5 %) auszugehen,
während die Erkrankungshäufigkeit von Psychoneurosen und Persönlichkeitsstörungen
je nach Untersuchung in der Bundesrepublik zwischen ca. 7 % und 15 % schwanke.
Bei altersmäßiger Differenzierung zeigten sich bei Kindern
und Jugendlichen Störungsraten von 16,2-18,4 %, im Erwachsenenbereich
zwischen 11,3 und 26,4 %, bei Senioren ca. 23 %. Allerdings sind diese
Prävalenzdaten aus epidemiologischen Felduntersuchungen nach Ansicht
der Autoren nicht unmittelbar in versorgungsbezogene Bedarfskategorien
konvertierbar. Hierfür sind neben den Besonderheiten der Inanspruchnahme
auch krankheitsimmanent schwankende oder fehlende Therapiemotivation sowie
überwiegend somatische Attribuierungen bei psychogenen Erkrankungen
ausschlaggebend. Aufgrund ihrer Schätzungen kommen die Autoren auf
einen Anteil von ca. 1,89 % der Bevölkerung, die in der GKV versichert
sind, die als psychotherapeutisch behandlungsbedürftig und behandlungswillig
angenommen werden können. Als bedarfsmodulierend unterstreichen die
Autoren die Rolle des Hausarztes, seine Informiertheit über das psychotherapeutische
Versorgungsangebot und seine Weiterverweisungspraxis. Diese wiederum seien
nicht unabhängig vom vorhandenen psychotherapeutischen Angebot und
dessen Transparenz. Hier weisen die Autoren Koordinationsstellen für
die psychotherapeutische Versorgung eine wesentliche Vermittlerfunktion
zu. Als hindernde Faktoren für eine Inanspruchnahme werden Wartezeiten,
finanzielle Aufwendungen, Anfahrtswege und ein unzureichendes regionalspezifisches
Psychotherapieangebot beschrieben. In einigen Regionen zeige sich auch
ein deutlicher Hinweis auf das Fehlen verfahrensspezifischer Angebote.
Zur Einschätzung der Versorgungslage wurde versucht, aufgrund der
im Bundesarztregister zusammengeführten Eintragungen am 30.06.1997
einen Überblick über die Anzahl der zur Durchführung von
Psychotherapie berechtigten Behandler zu gewinnen. Zum damaligen Zeitpunkt
waren in der BRD 8023 Ärzte und 7435 nicht-ärztliche Psychotherapeuten
mit Abrechnungsgenehmigung in Psychotherapie innerhalb der GKV zugelassen.
Die Autoren vermuten, daß bei den berechtigten Ärzten nur bei
ca. einem Drittel davon ausgegangen werden kann, daß sie mehr als
50 % ihrer Praxistätigkeit für psychotherapeutische Leistungen
aufwenden. Neben einem deutlichen West-Ost-Gefälle erkennen sie ein
erhebliches Süd-Nord-Gefälle (z.B. waren über die Hälfte
aller psychotherapieberechtigten Ärzte 1997 in Bayern, Nordrhein-Westfalen
oder in Baden-Württemberg niedergelassen). Bei den nicht-ärztlichen
Psychotherapeuten waren über 50 % in Berlin, Nordrhein-Westfalen,
Bayern oder Baden-Württemberg zugelassen. Vor allem in den ost-deutschen
Ländern wird der Kontrast zum Westen um so deutlicher, je weiter
man nach städtischen und ländlichen Regionen differenziert.
Bei den Therapieverfahren war die Berechtigung zu Durchführung tiefenpsychologisch
fundierter Psychotherapie die meisteingetragene. Nach Alter und Geschlecht
gewichtet zeigt die Verteilung der psychotherapieberechtigten Ärzte
kein einheitliches Bild, so daß die Autoren schlußfolgern,
daß in vielen Kreisen eine geschlechtsspezifische Wahlmöglichkeit
des Therapeuten für den Patienten nicht gegeben ist, obwohl sie nach
Störungsbild eventuell erforderlich sein kann.
Insgesamt halten die Autoren fest, daß auf der Basis der Registereintragungen
bei den Kassenärztlichen Vereinigungen keine Aussagen über den
Versorgungsgrad möglich sind. Sie erlaubten nicht einmal grobe Schätzungen
über das potentielle Angebot. Von einer durchgängigen Verfügbarkeit
der in den Richtlinien zugelassenen Verfahren könne aber in der BRD
nicht ausgegangen werden.
Die Therapeutenbefragung zeigte, daß im Bereich der Psychotherapie
die überwiegende Mehrzahl der Behandler nicht voll berufstätig
ist.
Die Autoren unterstreichen, daß unter Aspekten von Versorgungsplanung
der Behand-lungsbedarf von 1,89 % der Bevölkerung nicht direkt genutzt
werden könne. Es handele sich um eine Schätzung einer über
die Gesamtprävalenz gebildeten Ziffer, wobei der Gesamtbedarf dann
aber unter Aspekten des Versorgungsflusses bzw. einer Versorgungs-planung
angepaßt werden müsse.
Nach Auffassung der Autoren krankt die bisherige Bedarfsplanung daran,
daß der tatsächliche Umfang des Versorgungsbeitrages der zugelassenen
Psychotherapeuten nur schwer einzuschätzen ist. Die bisherige Ist-Ermittlung
eigne sich nicht für eine genaue Abbildung der Versorgung, erweise
sich sogar als problematisch, wenn sie gleichzeitig als Soll-Größe
dient, wie es in der derzeitigen Bedarfsplanung (die inzwischen im Psychotherapeutengesetz
festgeschrieben wurde) sich niedergeschlagen hat. Die Zahl von grundsätzlichen
Abrechnungsberechtigungen täusche eine Angebotssituation vor, die
mit großer Wahrscheinlichkeit nicht der Anwendungspraxis entspreche.
Die Zählung zum 31.12.1998 biete auf keinen Fall ein realistisches
Bild der Versorgung.
Die Autoren schlagen deshalb vor, Bedarfsplanung als einen Prozeß
mit Rückkoppelungs-schleifen zu begreifen, in den in aufeinander
folgenden Schritten neben den einzelnen erfaßten Faktoren immer
auch die Klärung des zugrunde gelegten Selbstverständnisses,
das Anspruchsniveau, die grundlegenden Normen, die Vorgehensweise sowie
die Imple-mentation und Evaluation einzubeziehen wäre. Für eine
konkrete Angebotsplanung, die auf regionaler Ebene durchzuführen
wäre, schlagen sie eine differenzierte Vorgehensweise vor, die um
die Faktoren Behandlungsdaten, Nicht-Inanspruchnahmedaten, Angebotsdaten,
Behandlungspotentiale zu erweitern ist und von ihnen als summatives Modell
bezeichnet wird. Dieses summative Modell heben sie von dem sogenannten
subtraktiven Modell ab, das aufgrund der ungenügenden Datenlage nur
sehr grob sein könne. Beim "summativen Vorgehen" in der
Angebotsplanung addieren sie zu den Behandlungen in einem bestimmten Zeitraum
(Bestands-Indikator) in Form einer regional unterschiedlich hohen Quote
(ca. 30 % des Solls) eine Anzahl von bisherigen Nicht-Inanspruchnehmern:
"Diese Quote der Nicht-Inanspruchnehmer rekrutiert sich aus Patienten,
bei denen keine intern hindernden Faktoren zur Inanspruchnahme von Psychotherapie
bestehen und die bei Wegfall extern hindernder Faktoren eine ambulante
Psychotherapie beginnen würden." [13] Der so gebildete Wert
solle eine Untergrenze bilden, die in den jeweiligen KV-Bereichen nach
regionalen Gesichtspunkten nach oben angepaßt werden müsse.
Es ist festzuhalten, daß sie bei der Ermittlung der Quote der bisherigen
Nicht-Inanspruchnehmer das Versorgungssystem zum Zeitpunkt der Untersuchung
(Mitte 97 bis Anfang 98) zugrunde gelegt haben und dabei die Angebote
und Leistungen der Richtlinien- wie auch der Kostenerstattungstherapeuten
erfaßt hatten.
Einschränkende
Bemerkungen zur Löcherbach-Studie
Die Autoren der Studie schlagen vor, in die Berechnung der Bedarfszahlen
auch Angaben über die Anzahl der durchschnittlichen Behandlungsstunden
je nach durchgeführtem Verfahren einfließen zu lassen, da so
die Anzahl der versorgbaren Klientel mitbestimmt wäre. Sie schlagen
also vor, in den Berechnungsmodus eine verfahrensspezifische Komponente
einzufügen, über die aus der angenommenen Bandbreite behandlungsbedürftiger
Inanspruchnehmer die Anzahl der benötigten Psychotherapeuten berechnet
werden kann. "Wenn entsprechende Ergebnisse vorliegen, die eine Zuordnung
von Psychotherapiebedürftigkeit nach Störungsgruppen und Verfahren
erlauben, könnte der Behandlungsaufwand nach Störungsgruppen
exakt eingesetzt werden" (S. 258). Solange diese Zahlen nicht vorliegen,
schlagen sie vor, ersatzweise einen Fallmix in die Berechnung einzutragen,
der die Anteile der Behandlungsindikation mit 15 % analytische Therapie,
50 % tiefenpsychologisch fundierte Therapie und 35 % Verhaltenstherapie
beziffert. Bei diesen Zahlen stützen sie sich auf eine Studie von
R. Herold [14], der die Statistik der KBV-Vertragsabteilung zu Psychotherapie
für das Jahr 1993 ausgewertet hatte. Obwohl die Autoren genau dieses
Verfahren, den Ist-Zustand als Soll zu deklarieren, an anderen Stellen
ihrer Arbeit immer wieder kritisieren, greifen sie hier also auf eine
Situation zurück, die sich naturwüchsig so entwickelt hat, aber
nicht den tatsächlichen Behandlungsnotwendigkeiten entsprechen muß.
Für die Schätzung des durchschnittlichen Behandlungsumfangs
in den einzelnen Verfahren greifen sie bezüglich der tiefenpsychologisch
fundierten und der analytischen Therapie auf eine Studie von N. Flügel
[15] zurück, der auf der Basis von Gutachteranträgen den Anteil
von Fällen mit Unterschreitung bzw. Überschreitung der in den
Psychotherapie-Richtlinien vorgegebenen Normstundenzahlen zu ermitteln
versuchte. Die Autoren berechnen daraus einen Durchschnitt von 192 Behandlungsstunden
bei analytischer Psychotherapie, geben ferner bei einem Fallmix von 58
% Einzeltherapie und 42 % Gruppentherapie eine durchschnittliche Behandlungsdauer
für alle Patienten mit psychoanalytischer Therapie in Höhe von
154 Stunden an. Diese Zahlen von Flügel sind allerdings kritisch
zu werten, da Flügel in seiner Untersuchung nur die im Gutachterverfahren
beantragten Therapieschritte aufgenommen hatte, nicht aber frühere
Beendigungen oder auch Verlängerungen der Therapie durch Selbstzahlung
erfaßt hatte.
Die Autoren der Löcherbach-Studie führen die Daten von Herold
und Flügel nun so zusammen, daß sie zu folgender Verteilung
von Patienten nach Verfahren und durch-schnittlichen Behandlungsstunden
kommen:
Verhaltenstherapie Kurzzeit = 23 % aller Patienten mit durchschnitllicher
Behandlungsdauer von 25 Stunden
Verhaltenstherapie Langzeit = 12 % aller Patienten mit durchschnitllicher
Behandlungsdauer von 50 Stunden
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie = 50 % aller Patienten mit
durchschnitllicher Behandlungsdauer von 54 Stunden Analytische Psychotherapie
= 15 % aller Patienten mit durchschnitllicher Behandlungsdauer von 154
Stunden. Daraus errechnen sie ein Ist von 6185 Behandlungsstunden bei
100 Patienten in ambu-lanter Psychotherapie, so daß pro Patient
ein Durchschnittswert von 62 Stunden anzu-nehmen sei [16]. Auch hier bleibt
zu kritisieren, daß in den dieser Berechnung zugrundeliegenden Studien
nicht die wirkliche und indikationsbezogen notwendige Länge der Behandlungen
erhoben worden war. Die entsprechend der jeweiligen Indikation erforderliche
Behandlungsdauer dürfte unserer Schätzung nach deutlich über
den hier angegebenen Werten liegen.
Zusätzlich zur Studie des Zentralinstituts für die kassenärztliche
Versorgung hat eine aktuelle regionalspezifische Studie im Bereich des
Saarlandes deutlich gemacht, daß bei der Versorgung der für
unser Fachgebiet relevanten Erkrankungen wesentliche Bereiche mit Unter-
und Fehlversorgung existieren. [17] Die Studie erfaßte das 2. Quartal
2000, in dem im Saarland bei ca. 1 Million Einwohner 233 ärztliche
und nichtärztliche Psychotherapeuten von der KV zugelassen waren,
weitere 16 Niederlassungsmöglichkeiten aufgrund der KV-Bedarfsplanung
offen waren. In diesem Quartal zeigte sich, daß die vorhandenen
Psychotherapieplätze ausgeschöpft waren, keine freien Behandlungskapazitäten
bei den Behandlern mehr bestehen und deshalb viele Anfragen, selbst für
diagnostische Gespräche ohne Vereinbarung bleiben (50 % der anfragenden
Patienten wurden aus zeitlichen Gründen abgewiesen). Auch wenn es
zur Durchführung von probatorischen und diagnostischen Sitzungen
kam, blieben 42 % dieser Patienten in der Folge ohne Behandlungsvereinbarung.
Für die restlichen betrug die durchschnittliche Wartezeit auf den
Therapieplatz fünf Monate. Insbesondere Patienten mit Persönlichkeitsstörungen,
psychosomatischen Organstörungen, Suizidtendenzen, Anorexia nervosa,
Sucht-, Schmerz- oder Trinituserkrankung blieben deutlich häufiger
als Patienten mit einer psychoneurotischen Erkrankung ohne Behandlung.
Als weiters Ergebnis zeigte sich, daß die unterschiedliche Honorierung
psychotherapeutischer Leistungen durch die Kassen einen deutlichen Einfluß
auf den Zugang zu einer Psychotherapie und auf die Behandlungsweise ausübt.
Patienten, die bei Primärkassen versichert sind, mußten über
drei Monate länger warten als bei anderen Kassen Versicherte. Von
den im entsprechenden Zeitraum in Behandlung genommenen Patienten war
nur bei 23 % eine Primärkasse der Kostenträger. Auch ist der
Anteil der suggestiven Verfahren bzw. der psychosomatischen Grundversorgung
und der Einzelkurzzeittherapien bei den Primärkassenpatienten 3,1
bzw. 1,7 mal höher als bei anderweitig Versicherten. Bei Kindern
und Jugendlichen, die einen Psychotherapeuten zur Diagnostik aufsuchen
wollten, wurden 61 % aus zeitlichen Gründen abgewiesen, von den restlichen
blieben 56 % ohne Behandlung.
Schlußfolgerungen
Sowohl die Studie von Löcherbach u.a. wie auch die Untersuchung von
Zepf u.a. zeigen, daß im Bereich der ambulanten psychotherapeutischen
Versorgung ein weiterer allgemeiner Bedarf besteht, daß aktuell
also von einer Unterversorgung gesprochen werden muß. Die regionalspezifisch
hohe Abweisungsquote von Patienten, die einen Psychotherapeuten aufsuchen
wollen, das häufige Nichtzustandekommen von Behandlungen trotz anzunehmender
Indikation, die langen Wartezeiten nach der Indikationsstellung für
eine Psychotherapie belegen, daß viele Patienten mit Krankheitsbildern
unseres Fachgebiets keine adäquate Behandlung finden. Die aktuelle
Bedarfsplanung im ambulanten Bereich für Psychotherapie, die zudem
nicht nach den Bereichen Erwachsenen- und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
differenziert, beruht auf problematischen und willkürlichen Verhältniszahlen
und muß dringend verändert werden.
Vorhandene
Honorarungleichheiten führen zu einer Aufteilung der Versorgung im
Sinne einer Zweiklassenmedizin und ziehen eine gravierende Fehlversorgung
vor allem für Versicherte der Primärkassen nach sich. Statt
einer indikationsbezogenen Psychotherapie erhält ein großer
Teil der Primärkassenpatienten entweder keine Behandlung oder wird
mit suggestiven Verfahren, psychosomatischer Grundversorgung oder Kurzzeittherapie
behandelt.
Psychotherapeutische
Leistungen sind in der Regel zeitgebunden und unterliegen einem aufwendigen
Beantragungs- und Gutachterverfahren. Sie sind für den einzelnen
Psychotherapeuten deshalb nicht beliebig vermehrbar. Aus diesem Grund
hat das Bundessozialgericht für psychotherapeutische Leistungen auch
ein Honorar erforderlich gehalten, das sich am Ertrag einer allgemeinärztlichen
Praxis orientiert und einen Punktwert von mindestens 10 DPf voraussetzt.
In der Realität werden diese Anforderungen durch die Honorarverteilungsmaßstäbe
der einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen unterschritten. Dies
führt dazu, daß "die Praxisinhaber aus den erlösten
Honoraren weder eine angemessene Vergütung für ihre Arbeitsleistung
(kalk. Arztgehalt) noch einen angemessenen Gewinn zur Abdeckung ihres
unternehmerischen Risikos erzielt haben." [18] Die seit Jahren anhaltende
Honorarmisere hat zur Folge, daß notwendige Investitionen in die
Praxisausstattung, aber auch in für psychotherapeutische Arbeit wesentliche
Selbsterfahrung und Supervision unterbleiben. Ein Teil der Praxen kann
seine Leistungen für GKV-Versicherte auch nur aufgrund einer "indirekten
Bezuschussung" des Praxisbetriebes z.B. durch das Einkommen des Ehegatten
anbieten. Im internationalen Vergleich mit Ländern gleicher Wirtschaftskraft
bilden die in der deutschen GKV erzielbaren Psychotherapiehonorare das
Schlußlicht und beeinflussen negativ die Qualität der psychotherapeutischen
Versorgung. [19] Über die Zulassungsstellen der Kassenärztlichen
Vereinigungen werden die ersten Praxisschließungen bekannt.
Nicht in
allen Regionen ist eine ausreichende Anzahl von Psychotherapeuten mit
Ausbildung in analytischer Psychotherapie niedergelassen. Hier kommt es
zu einer Mangel- und Fehlversorgung, da Patientengruppen mit einer bestimmten
objektiven Indikation (z.B. Persönlichkeitsstörungen), aber
auch mit einer besonderen subjektiven Indikation (spezifische Motivation
für ein bestimmtes Verfahren) ausreichend nur mit analytischer Psychotherapie
behandelbar sind. Vor allem Patienten, die auf längere, zeitlich
intensive analytische Behandlung angewiesen sind [20], brauchen zureichend
qualifizierte Behandler, zu denen die Psychoanalytiker mit einer Ausbildung
an einem von der kassenärztlichen Bundesvereinigung anerkannten Ausbildungsinstitut
zählen.
Von hier
ergibt sich ein Hinweis zur nicht-indikationsbezogenen Befragung des Sachverständigenrats,
da die Strukturqualität der Versorgung auch vom Ausbildungsstand
der vorhandenen Psychotherapeuten abhängig ist. Um eine ausreichende
und adäquate Versorgung aller Patienten mit Behandlungsindikationen
aus unserem Fachgebiet sicherzustellen, ist an die psychotherapeutische
Ausbildung eine Maßstab anzulegen, wie er seit 1967 in den Psychotherapie-Vereinbarungen
niedergelegt ist.
Stationäre
Versorgung
Nach
der von Schepank duchgeführten epidemiologischen Untersuchung an
einer Stadtbevölkerung besteht für ca. 4% ein Bedarf an stationär-psychotherapeutischer
Behandlung. Das Versorgungsangebot umfaßt derzeit ca. 14 000 psychotherapeutisch-psychosomatische
Betten, davon 23% an Allgemeinkrankenhäusern der Akutversorgung,
4% an Universitäten und 73% an Vorsorge- und Rehakliniken. [21] Es
muß angenommen werden ,daß ein erheblicher Teil von Patienten
mit Diagnosen, die einer Psychotherapie bedürften, in stationären
Abteilungen ohne fachpsychotherapeutische Angebote behandelt werden. Weiterhin
wird ein Großteil der stationär behandelten Patienten mit einer
Indikation zu einer ambulanten Psychotherapie entlassen.
Schlußfolgerungen
Es besteht ein Bedarf an Integration psychotherapeutisch-psychosomatischer
Versorgung sowie psychosomatisch-psychotherapeutischer Konsiliar- und
Liaisondienste in stationäre Abteilungen, die nicht primär fachpsychotherapeutisch
ausgerichtet sind.
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